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  • 12.05.2014 · Fachbeitrag · § 74 EStG

    Abzweigung beim teilstationär untergebrachten behindertem Kind

    | Wird ein teilstationär in einer Behindertenwerkstatt untergebrachtes behindertes Kind in den Eltern-Haushalt aufgenommen, scheidet die Vermutung aus, dass die Unterhaltsleistungen der Eltern den Kindergeldsatz bereits dann erreichen, wenn sie selbst nicht von Sozialleistungen leben. Dabei sind nur die ihnen im Zusammenhang mit der Betreuung und dem Umgang entstandenen und glaubhaft gemachten Aufwendungen anzusetzen und keine fiktiven Kosten. Sind die Leistungen mindestens so hoch wie das Kindergeld, wird eine Abzweigung nicht als ermessensgerecht angesehen. |