· Fachbeitrag · § 7g EStG
Investitionsabzugsbetrag für Anschaffung einer Fotovoltaikanlage abgelehnt
| Die Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG für die Anschaffung einer Fotovoltaikanlage im Rahmen eines Gewerbebetriebs „Autohaus“ kommt nicht in Betracht. Die Erzeugung von Strom und der Verkauf und die Reparatur von Kfz sind zwei ungleichartige Betätigungen. Ihnen fehlt der sachliche Zusammenhang. Die beiden Bereiche Strom und Verkauf nehmen unabhängig voneinander am Wirtschaftsleben teil. Sie ergänzen sich nicht, so das FG Nürnberg. |
Sachverhalt
Streitig war, ob der Steuerpflichtige im Jahr 2010 im Rahmen seines Gewerbebetriebs „Autohaus“ einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 25.000 EUR für die Anschaffung einer Fotovoltaikanlage bilden konnte.
Das FA versagte die Gewährung des Investitionsabzugsbetrags mit der Begründung, dass das Betreiben einer Fotovoltaikanlage einen eigenen Gewerbebetrieb Stromerzeugung darstelle.
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