· Fachbeitrag · § 7h EStG
Anforderungen an eine erhöhte Abschreibung nach § 7h EStG
| Die Gewährung einer Sonderabschreibung gem. § 7h EStG setzt voraus, dass sich der Eigentümer zur Durchführung der Maßnahmen gegenüber der Gemeinde verpflichtet hat. Eine mündliche Verpflichtungserklärung ist wegen Formmangels unheilbar nichtig. |
Sachverhalt
Im Streitfall erwarb der Steuerpflichtige ein zu sanierendes Mehrfamilienhaus. Zur Sanierung des Objekts schloss er einen Bauvertrag mit einem Generalbauunternehmer zu einem Festpreis ab. Eine förmliche Anordnung der Gemeinde auf Modernisierung (nach § 177 BauGB) lag nicht vor. Bei der zuständigen Stadtverwaltung beantragte der Steuerpflichtige eine sanierungsrechtliche Genehmigung für das Bauvorhaben. In dem Antrag teilte er mit, dass eine Bescheinigung nach „§§ 7h, 10f oder 11a EStG beantragt werden“ solle.
Die Stadt genehmigte die Sanierung und Modernisierung des Objekts und wies gleichzeitig darauf hin, dass die sanierungsrechtliche Genehmigung nicht ausreiche, um eine steuerliche Förderung nach §§ 7h, 10f EStG in Anspruch nehmen zu können. Hierfür sei vielmehr eine freiwillige vertragliche Verpflichtung zwischen Eigentümer und Stadt erforderlich, in der sich der Eigentümer zur Durchführung bestimmter Maßnahmen verpflichte.
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