· Fachbeitrag · § 8 EStG
Kein unterjähriger Wechsel zur Fahrtenbuchmethode möglich
| Die Fahrtenbuchmethode zur Ermittlung der geldwerten Vorteile für die private Nutzung eines Dienstwagens findet nur dann Anwendung, wenn der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug verwendet. Ein unterjähriger Wechsel von der 1 %-Methode zur Fahrtenbuchmethode für dasselbe Fahrzeug ist nach Meinung des BFH unzulässig. |
Sachverhalt
Streitig war, ob ein Arbeitnehmer hinsichtlich der Besteuerung seiner privaten Dienstwagennutzung (§ 8 Abs. 2 EStG) von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode auch im laufenden Kalenderjahr wechseln kann.
Entscheidung
Dies hat der BFH verneint und entschieden, dass die Fahrtenbuchmethode nicht allein schon dann anzuwenden ist, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorgelegt wird, das lediglich das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den übrigen Fahrten nachweist. § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG setzt weiter voraus, dass zum einen der Wert der Privatnutzung als Teil der gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen angesetzt wird und zum anderen, dass die durch Belege nachzuweisenden Kosten die durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen umfassen.
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