· Fachbeitrag · § 8 KStG
Folgen einer Teilwertabschreibung auf ein unbesichertes Darlehen und die vGA
| Die Forderung auf Rückzahlung des Darlehens und die Forderung auf Zahlung der vereinbarten Darlehenszinsen sind getrennt voneinander zu bilanzieren. Folglich schlägt eine als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizierende Wertberichtigung der Darlehensforderung nicht auf den Ausweis der Zinsforderungen durch, so der BFH in einer aktuellen Entscheidung. |
Sachverhalt
Die Klägerin ist eine GmbH. Diese GmbH gewährte B 1999 ein Darlehen in Höhe von 205.000 DM, das in den Jahren 1997 bis 1999 in Teilbeträgen ausgezahlt worden war. B war im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit einer Nichte der Ehefrau von H, der Alleingesellschafter und Geschäftsführer war, verheiratet. Das Darlehen war mit 6 % zu verzinsen. Sicherheiten wurden für das Darlehen nicht vereinbart und auch nicht gewährt.
Ende 2002 war die Darlehensforderung auf rund 185.000 EUR und Ende 2003 auf nunmehr rund 250.000 EUR angewachsen. Bis einschließlich des Streitjahres 2003 wurde eine Verzinsung des Darlehenskontos vorgenommen und auf einem für B geführten Verrechnungskonto belastet. In den Folgejahren erfolgte dagegen aufgrund der finanziell angespannten Lage von B keine Verzinsung des Darlehenskontos und entsprechende Belastung des Verrechnungskontos mehr. Die Zinsforderungen wurden zudem in der Buchführung nicht mehr erfasst. Eine Rückzahlung des Darlehens fand nicht statt.
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