· Fachbeitrag · § 9 EStG
Auswirkungen des geänderten Reisekostenrechts auf die Pendlerpauschale ab 2014
| Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts ergeben sich eine Reihe von Änderungen zur Entfernungspauschale. Das BMF hat aus diesem Grund seinen bisherigen Anwendungserlass aus dem Januar 2013 angepasst und Änderungen ab dem 1.1.2014 in Fettdruck dargestellt. Aktualisiert wurden auch die Berechnungsbeispiele sowie die Verweise auf die entsprechenden Vorschriften im EStG. |
Wesentlicher Punkt ist bekanntlich, dass ab 1.1.2014 die gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte gilt. Diese ersetzt die bisherige regelmäßige Arbeitsstätte. Als Folge hieraus ist die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 4 EStG nur noch für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzuwenden. Entsprechend gelten die Neuregelungen auch für Fahrten zwischen der Wohnung und einem Sammelpunkt oder dem nächstgelegenen Zugang eines weiträumigen Tätigkeitsgebiets. Details hierzu hatte das BMF bereits im Anwendungserlass zu den Reisekosten veröffentlicht (s. AStW 12/13, 845). Das alte BMF-Schreiben zu den Entfernungspauschalen ist letztmals anzuwenden
- für den Veranlagungszeitraum 2013,
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