· Fachbeitrag · § 9 EStG
Berufliche Veranlassung eines Umzugs
| Das FG Köln hat entschieden, dass die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel zu einer beruflichen Veranlassung eines Umzugs führen kann. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige ist Diplom-Kauffrau und Diplom-Handelslehrerin und war im Streitjahr als beamtete Lehrerin (Studienrätin) im städtischen Berufskolleg beschäftigt. Zu Beginn des Streitjahres wohnte sie mit ihrem Ehemann und den beiden gemeinsamen Kleinkindern in einem anderen Stadtteil zur Miete. Den Weg zum Berufskolleg legte sie mit der Straßenbahn zurück. Der Fußweg von der Wohnung bis zur U-Bahn-Haltestelle betrug rund 500 Meter, die Fahrzeit acht Minuten und der Fußweg von der Ankunftsstelle bis zur Schule 400 Meter.
Im Oktober des Streitjahres zog die Steuerpflichtige mit ihrem Ehemann und den Kindern in einen anderen Stadtteil um, wo die Eheleute eine Eigentumswohnung erworben hatten. Von dort konnte sie das Berufskolleg in weniger als fünf Minuten zu Fuß erreichen.
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