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  • 13.04.2015 · Fachbeitrag · § 9 EStG

    Definition des Beschäftigungsortes bei doppelter Haushaltsführung

    | Der Ort des eigenen Hausstands und der Beschäftigungsort fallen nach einem aktuelle Urteil des FG Hamburg dann nicht auseinander, wenn der Arbeitsplatz vom Haupthausstand innerhalb einer Stunde erreicht werden kann. Denn insbesondere in Großstädten, in denen die Wohnstätten der Beschäftigten immer weiter in die Randbereiche und über die politische Grenze einer Gemeinde hinaus („Speckgürtel“) verdrängt werden, sind Fahrtzeiten von etwa einer Stunde üblich und ohne Weiteres zumutbar. Sachverhalt |