· Fachbeitrag · § 9 EStG
Können Bürgschaftskosten Werbungskosten des Arbeitnehmers darstellen?
| Ein ständiger Streitpunkt vor den Gerichten ist die Frage, ob Aufwendungen aus einer Bürgschaftsinanspruchnahme als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen sind. Der BFH hat hierzu jetzt wichtige Grundsätze aufgestellt. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige war Geschäftsführer einer GmbH, an der er nicht beteiligt war. Ihm war aber eine Beteiligung in Aussicht gestellt worden. Anlässlich des Kaufs eines Grundstücks durch die GmbH übernahm der Steuerpflichtige zwei selbstschuldnerische Bürgschaften, aus denen er nach Insolvenz der GmbH in Anspruch genommen wurde. Aufgrund der Bürgschaftsinanspruchnahme nahm er ein Darlehen auf und machte die hierfür gezahlten Zinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend.
Entscheidung
Nach erfolglosem Einspruchs- und Klageverfahren hob der BFH das FG- Urteil auf und verwies die Streitsache zur weiteren Sachaufklärung an das FG zurück.
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