· Fachbeitrag · § 9 EStG
Scheidung: Zahlungen zum Versorgungsausgleich können Werbungskosten darstellen
| Ausgleichszahlungen an den geschiedenen Ehegatten zur Abfindung eines Versorgungsausgleichsanspruchs aufgrund einer Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung sind Werbungskosten. |
Sachverhalt
Streitig war, ob Ausgleichszahlungen des Ehemanns im Rahmen eines Versorgungsausgleichs an seine geschiedene Ehefrau als Werbungskosten oder als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Aufgrund einer notariellen Scheidungsvereinbarung hatte der Steuerpflichtige eine Ausgleichszahlung zum Versorgungsausgleich der betrieblichen Altersversorgung in Höhe von rund 28.000 EUR zu zahlen. Das FA versagte sowohl den Sonderausgaben- als auch den Werbungskostenabzug.
Entscheidung
Das FG gab der Klage statt und entschied, dass die Ausgleichszahlungen Werbungskosten sind, die mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in Zusammenhang stehen.
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