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  • · Fachbeitrag · § 9 UStG

    Flächenbezogener Verzicht auf Steuerfreiheit

    | Die Option zur Steuerpflicht (§ 9 Abs. 2 S. 1 UStG) kann auch teilweise für einzelne Flächen eines Mietobjekts wirksam sein, wenn diese Teilflächen eindeutig bestimmbar sind. |

     

    Hintergrund

    Der Verzicht auf die Steuerbefreiung ist bei der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 9 Abs. 2 Satz 1 UStG).

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige erwarb ein bebautes Grundstück, welches sie überwiegend steuerfrei verwendete. Lediglich ein Bistro und Büroräume vermietete sie steuerpflichtig. Die Mieterin des Büros nutzte die Räume grds. für steuerpflichtige Tätigkeiten, jedoch auch zu einem geringen Teil für die vorsteuerschädliche Verwaltung eigener Wohnimmobilien.