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  • Zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (2)

    | Eine Gebietskörperschaft, die eine Schülertransportdienstleistung erbringt, übt unter bestimmten Bedingungen keine wirtschaftliche Tätigkeit aus und ist damit keine Unternehmerin. |

     § 2 UStG

     

    Sachverhalt

    Die Gemeinde Borsele greift für den Schultransport der Schüler auf die Leistungen von Transportunternehmen zurück. Hierfür entrichtete sie für das Jahr 2008 einen Betrag von 450.000 EUR einschließlich Mehrwertsteuer.