· Fachbeitrag · EStG
Aktualisierte BMF-Schreiben aufgrund des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes
| Das BMF hat zwei Schreiben aktualisiert und auf den Stand des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes gebracht. Dabei geht es um die geförderte private Altersvorsorge sowie die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. |
Private Altersvorsorge
Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wurden die Rahmenbedingungen bei der geförderten privaten Altersvorsorge über Riester- und Rürup verbessert. Insbesondere bei Wohn-Riester kam es zu Vereinfachungen. Ab 2014 kann das in einem Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgevermögen flexibler für den Aufbau von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Hierzu wurden die förderunschädlichen Entnahmeoptionen erweitert, indem das Altersvorsorgevermögen jederzeit für die Umschuldung eines für die Anschaffung oder Herstellung der Wohnimmobilie aufgenommenen Darlehens entnommen werden kann. Dies war bisher nur zu Beginn der Auszahlungsphase zulässig. Ebenso ist nunmehr eine Entnahme für die Finanzierung eines alters- oder behindertengerechten Umbaus der eigenen Wohnung möglich.
Aufwendungen zur Absicherung der Berufsunfähigkeit und der verminderten Erwerbsfähigkeit lassen sich besser steuerlich geltend machen. Die Möglichkeit zur gleichzeitigen Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos im Rahmen von Altersvorsorgeverträgen wurde erweitert und die Wechselkosten bei einem privaten Riester-Vertrag begrenzt.
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