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  • 16.11.2015 · Fachbeitrag · Körperschaftsteuer

    VGA bei Überlassung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter-Geschäftsführer

    | Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Einfamilienhaus, kann dies eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) begründen. Fraglich ist, ob für den Fremdvergleichsmaßstab auf die ortsübliche Miete oder auf die Kostenmiete abzustellen ist. |