· Fachbeitrag · Nachzahlungszinsen
Gesetzesregelung zu Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß
von Oberstaatsanwalt Raimund Weyand, St. Ingbert
| Auch in Zeiten von Niedrigzinsen ist die gesetzlich bestimmte Höhe von Nachzahlungszinsen mit 0,5 % pro Monat verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so ein aktuelles Urteil des FG Düsseldorf. |
Sachverhalt
Die klagenden Eheleute stritten mit dem FA über die Pflicht, auf eine ESt-Nachzahlung erhebliche Zinsen entrichten zu müssen (§ 233a AO). Mit ihrer Argumentation, die gesetzliche Regelung des § 238 Abs. 1 S. 1 AO zur Zinshöhe verstoße in der aktuellen Niedrigzinsphase gegen das allgemeine Gleichheitsgebot, scheiterten sie vor dem FG.
Entscheidung
Wie der BFH (1.7.14, IX R 31/13, BFH/NV 14, 1804; BFH 14.4.15, IX R 5/4, BFH/NV 15, 1329) hält auch das FG die gesetzlich geregelte Höhe der zu zahlenden Zinsen für verfassungsrechtlich unbedenklich.
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