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  • · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt -Alles Wissenwerte zum Mindestlohngesetz (MiLoG)

    Der neue Mindestlohn: Das müssen Sie zum Anwendungsbereich wissen

    | In Deutschland gilt seit dem 1.1.2015 - wie bislang schon in 21 der 28 EU-Mitgliedstaaten - ein genereller gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde. Nachfolgend erfahren Sie alles Wissenswerte für die Praxis. |

    1. Anwendung, Ausnahmen und Folgen eines Verstoßes

    Bisher gibt es nur in einzelnen Bereichen Regelungen über Mindestlöhne, insbesondere aufgrund allgemeinverbindlicher Tarifverträge, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Seit dem 1.1.2015 schreibt das Mindestlohngesetz (MiLoG) vor, dass grundsätzlich alle ArbG - auch wenn für sie kein anderes Regelungswerk gilt oder dieses bisher niedrigere Löhne vorsieht - allen ArbN mindestens einen Bruttostundenlohn von 8,50 EUR zahlen müssen. Das gilt auch für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte.

     

    1.1 Zeitliche Übergangsregelungen

    Bestimmte ArbG können Übergangsregelungen nutzen (§ 24 MiLoG):