· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 10 UStG
Ausfuhrerstattung ist kein Entgelt eines Dritten
| Die dem Ausführer auf seinen Antrag hin ausgezahlte Ausfuhrerstattung etwa für Milchprodukte nach der EU-Verordnung ist kein Entgelt eines Dritten nach § 10 Abs. 1 S. 3 UStG. Denn bei dem Leistungsaustausch fehlt bei der dem Ausführer aufgrund einer ihm erteilten Ausfuhrlizenz ausgezahlten Ausfuhrerstattung insoweit der unmittelbare Zusammenhang mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung. |
- BFH 26.9.12, V R 22/11, astw.iww.de Abruf-Nr. 130364
Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 273 | ID 38665320