· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 10d EStG
Den Sockelbetrag gibt es auch bei Insolvenz nur einmal
| Auch bei mehrjähriger Abwicklung einer Kapitalgesellschaft ist der Sockelbetrag beim Verlustvortrag von 1 Mio. EUR und ab 2013 3 Mio. EUR nach § 10d Abs. 2 EStG nur einmal im verlängerten Besteuerungs- und Insolvenz-Abwicklungszeitraum anzusetzen. Zwar kann die Mindestbesteuerung bei Insolvenz auf den Verlustausgleich übermäßig einwirken. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Aussicht auf einen künftigen Verlustausgleich in den nachfolgenden VZ besteht. Da der nach § 11 KStG im Rahmen der Abwicklung erzielte Gewinn der Besteuerung unabhängig von seiner Dauer zugrunde zu legen ist, wirkt sich dies auch auf § 10d EStG aus. |
- BFH 23.1.13, I R 35/12, astw.iww.de Abruf-Nr. 131053
Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 429 | ID 39608330