· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 13 EStG
Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land- und Forstwirt
| Unterlässt ein Steuerpflichtiger jahrelang pflichtwidrig die Abgabe von ESt-Erklärungen und damit die Angaben zu den von ihm erzielten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, so bedarf es für den Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13 a EStG) keiner diesbezüglich an ihn gerichteten Mitteilung des Finanzamts. Vielmehr ist für die Finanzbehörde in einem solchen Fall die Möglichkeit einer Schätzung ( § 162 AO ) nach allgemeinen Grundsätzen ab dem Wirtschaftsjahr eröffnet, für das die Mitteilung gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG bei rechtzeitiger und vollständiger Abgabe einer ESt Erklärung ergangen wäre. |
Fundstelle
- Niedersächsisches FG 25.3.14, 12 K 38/10, astw.iww.de Abruf-Nr. 142304
Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 652 | ID 42777668