· Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 13b UStG
Bauleistungen an Bauträger - weitere Urteile
| Unternehmer, die Bauleistungen an Bauträger erbracht haben, dürfen vorerst nicht rückwirkend zur Zahlung der auf ihre Leistungen angefallenen Umsatzsteuer herangezogen werden - so das FG Berlin-Brandenburg ( AStW 15, 505 ). Nunmehr hatten sich auch weitere Finanzgerichte mit der Problematik auseinanderzusetzen. Sie durchleuchten immer wieder neue Aspekte und kommen zu teils erheblich divergierenden Ergebnissen. |
Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG (Anschluss an FG Brandenburg, Beschluss vom 3.6.15, 5 V 5026/15).
Durch den Erlass des Umsatzsteuerjahresbescheids kommt es aber nicht zu eine Änderung der bisherigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen i.S.d. § 176 AO.
Fundstelle
- FG Niedersachsen 3.7.15, 16 V 95/15 U, astw.iww.de, Abruf-Nr. 145531
Quelle: Ausgabe 11 / 2015 | Seite 776 | ID 43567240