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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 13b UStG

    Bauleistungen an Bauträger - weitere Urteile

    | Unternehmer, die Bauleistungen an Bauträger erbracht haben, dürfen vorerst nicht rückwirkend zur Zahlung der auf ihre Leistungen angefallenen Umsatzsteuer herangezogen werden - so das FG Berlin-Brandenburg ( AStW 15, 505 ). Nunmehr hatten sich auch weitere Finanzgerichte mit der Problematik auseinanderzusetzen. Sie durchleuchten immer wieder neue Aspekte und kommen zu teils erheblich divergierenden Ergebnissen. |

     

    Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG (Anschluss an FG Brandenburg, Beschluss vom 3.6.15, 5 V 5026/15).

     

    Durch den Erlass des Umsatzsteuerjahresbescheids kommt es aber nicht zu eine Änderung der bisherigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen i.S.d. § 176 AO.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 11 / 2015 | Seite 776 | ID 43567240

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