· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 15b EStG
Thesaurierender Investmentfonds ist kein Steuerstundungsobjekt
| Eine modellhafte Gestaltung oder ein vorgefertigtes Konzept im Sinne des § 15b Abs. 2 EStG liegt bei einem thesaurierenden Investmentfonds nur dann vor, wenn dieser auf die Erzielung von Steuervorteilen angelegt ist. Die Voraussetzungen liegen nicht schon vor, wenn die Beteiligung dem Anleger einen individuellen Steuervorteil bietet. Insoweit ist die Verlustverrechnung nicht gemäß § 15b EStG ausgeschlossen, wenn mit dem Investmentpapier weder eine modellhafte Gestaltung noch ein vorgefertigtes Konzept vorliegt. Kein Steuerstundungsmodell ist ein Finanzprodukt, das nicht konzeptionell auf die Erzielung eines bestimmten Steuervorteils hin angelegt ist, sondern lediglich ein Sparer erkennt, dass der Erwerb des Papiers ihm durch die Thesaurierung von Erträgen einen individuellen Steuervorteil ermöglicht. |
- FG Niedersachsen 26.9.13, 3 K 12341/11, NZB unter VIII B 118/13, astw.iww.de Abruf-Nr. 140029