· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 17 EStG
Rechts- und Steuerberatungskosten für eine grenzüberschreitende Verständigung zählen nicht
| Die Rechts- und Steuerberatungskosten für ein Verständigungsverfahren zwischen dem In- und Ausland wie den USA über das Besteuerungsrecht aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung sind keine Veräußerungskosten nach § 17 EStG . Beim Beratungsaufwand für das Verständigungsverfahren fehlt es am erforderlichen unmittelbaren sachlichen Zusammenhang zwischen dem Veräußerungsgeschäft und den Beratungskosten. |
Fundstelle
- BFH 9.10.13, IX R 25/12, astw.iww.de Abruf-Nr. 133820
Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 208 | ID 42535184