· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 32 EStG
Gesunkenes Alter auf 25 bei Kindern war verfassungsgemäß
| Die Absenkung der Altersgrenze in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung, einer Übergangs- oder Wartezeit oder einem Freiwilligendienst war ebenso wie die dazu getroffene Übergangsregelung mit dem GG vereinbar. Hiergegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, zumal das BVerfG eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte. |
- BFH 11.4.13, III R 83/09, astw.iww.de Abruf-Nr. 131808
- BFH 17.6.10, III R 35/09; BVerfG 22.10.12, 2 BvR 2875/10
Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 574 | ID 42220579