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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 32 EStG

    Kein Kindergeld für rechtskräftig verurteilten Sprössling

    | Eine Berufsausbildung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG setzt voraus, dass die Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden. Eine schädliche Unterbrechung ist gegeben, wenn sich ein später rechtskräftig verurteiltes Kind in Untersuchungshaft befindet und sich während dieser Zeit von seinem Studium beurlauben lässt. Dem steht nicht entgegen, dass eine Unterbrechung der Ausbildung wegen Krankheit oder Mutterschaft für den Anspruch unschädlich ist. |

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2013 | Seite 499 | ID 40013970

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