· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 4 EStG
Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
| Die Gewerbesteuer ist eine betrieblich veranlasste Steuer und erfüllt damit grundsätzlich die Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug (§ 4 Abs. 4 EStG). Der Gesetzgeber hat allerdings mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 in § 4 Abs. 5b EStG ausdrücklich die Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer angeordnet. Diese im Schrifttum umstrittene Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs begegnet nach Auffassung des BFH jedoch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Insbesondere sieht der BFH aufgrund der mit dem Abzugsverbot verbundenen Einschränkung des objektiven Nettoprinzips keinen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Die aus dem Abzugsverbot folgende Mehrbelastung ist im Zusammenhang mit den steuerlichen Entlastungen durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 hinreichend sachlich begründbar, so der BFH in einer aktuellen Entscheidung. |
Fundstelle
- BFH 16.1.14, I R 21/12, astw.iww.de Abruf-Nr. 141412