· Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 4 UStG
Leistungen privater Arbeitsvermittler
| Eine Einrichtung, die Vermittlungsleistungen an Arbeitsuchende aufgrund eines bis zum 31.3.2012 ausgestellten Vermittlungsgutscheins nach § 421g SGB III erbracht und ihr Honorar deshalb unmittelbar von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat, kann sich für die Steuerfreiheit dieser Leistungen unmittelbar auf Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe g MwStSystRL berufen. Aufgrund der Vergleichbarkeit der Leistungen gilt das Berufungsrecht auch für Einrichtungen, die vor dem 1.1.2015 Vermittlungsleistungen an Arbeitssuchende aufgrund eines ab dem 1.4.2012 ausgestellten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins nach § 45 SGB III erbracht haben und deren Honorar deshalb unmittelbar von der Agentur für Arbeit vergütet wurde. |
Fundstelle
- BMF 19.9.16, III C 3 - S 7171-b/15/10003, 2016/0792126, astw.iww.de, Abruf-Nr. 189562
Quelle: Ausgabe 12 / 2016 | Seite 970 | ID 44328213