· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 50d EStG
Ist ein sogenanntes Treaty override verfassungswidrig?
| Der BFH fragt das BVerfG erneut, ob das Treaty override gegen Verfassungsrecht verstößt. Er hatte zu § 50d Abs. 8 EStG bereits 2012 eine entsprechende Vorlagefrage vorgelegt. Aktueller Anlass ist § 50d Abs. 10 EStG, wonach Sondervergütungen an ausländische Personengesellschafter für deren Tätigkeit oder Darlehen bei DBA-Anwendung als Gewinn und nicht als Arbeitslohn oder Zinsen gelten. Damit steht Deutschland das Besteuerungsrecht zu. Laut BFH handelt es sich bei solchen DBA-Einkünften aber um Arbeitslohn oder Zinsen. Damit stünde das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte regelmäßig dem Wohnsitzstaat des Gesellschafters zu. Da in jüngster Zeit in erheblichem Maße vom umstrittenen Treaty overriding Gebrauch gemacht wurde, hat das Verfahren hohe Praxisrelevanz. |
Fundstellen