· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 7 ErbStG
Erwerb einer Forderung mit Besserungsabrede als Zuwendung
| Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Beteiligten oder zu einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen, aber keine freigebigen Zuwendungen, so der BFH in einem Urteil aus Januar 2013. Das Urteil ist nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden, so die OFD-Frankfurt in einem gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder. |
Fundstellen
- OFD Frankfurt 17.1.14, S 3806 A-36-St 115
Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 371 | ID 42592813