· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 7 EStG
Kann der Unternehmer Kosten für ein Gebäude der Ehefrau absetzen?
| Ein Unternehmer kann für einen Gebäudeteil Abschreibungen und Schuldzinsen auch dann als Betriebsausgaben abziehen, wenn dieser Gebäudeteil seiner Ehefrau gehört. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer die Räumlichkeiten für Zwecke der Einkunftserzielung nutzt und wirtschaftlich auch die Aufwendungen für den Gebäudeteil getragen hat. |
Praxishinweis | Im anhängigen Revisionsverfahren muss der BFH klären, ob Aufwendungen beim Nichteigentümer-Ehegatten auch dann als Betriebsausgaben anerkannt werden können, wenn Darlehensnehmer der Eigentümer-Ehegatte ist und Zins- und Tilgungsleistungen von einem Oder-Konto erfolgen, das nahezu ausschließlich durch die Einnahmen des Nichteigentümer-Ehegatten gespeist wird. |
Fundstelle
- FG Düsseldorf 12.2.14, 7 K 407/13 E, Rev. BFH VIII R 10/14, astw.iww.de Abruf-Nr. 141188
Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 651 | ID 42777666