· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 9 EStG
Umzug ist bei verbleibender großer Entfernung privat
| Umzugskosten sind trotz einer Fahrzeitverkürzung von mehr als einer Stunde bei einer verbleibenden Entfernung von 255 km zwischen Wohnung und Einsatzort nicht beruflich veranlasst und damit nicht abzugsfähig. |
- FG Niedersachsen, 28.8.13, 4 K 44/13, astw.iww.de Abruf-Nr. 133329
Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 139 | ID 42484008