· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 9c EStG
Kinderbetreuungskosten bei durch Arbeitslosigkeit verursachter Unterbrechung der Erwerbstätigkeit
| Mit Urteil vom 22.5.2014 (Az. 1 K 1/13 ) hat der 1. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts ferner entschieden, dass Kinderbetreuungskosten auch dann erwerbsbedingt i.S.d. § 9c Abs. 1 Satz 1 EStG 2009 sind, wenn sie im Hinblick auf eine erst angestrebte Tätigkeit anfallen, sofern ein objektiver tatsächlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit der (beabsichtigten) Erwerbstätigkeit festgestellt werden kann. Dabei hat er erkannt, dass im Falle einer durch Arbeitslosigkeit verursachten Unterbrechung der Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen ein solcher Zusammenhang ‒ entgegen dem BMF-Schreiben vom 19.1.2007, IV C 4-S 2221-2/07 (BStBl I 07, 184) ‒ auch gegeben sein könne, wenn die Unterbrechung länger als vier Monate andauere. |
Fundstelle
- FG Schleswig-Holstein 22.5.14, 1 K 1/13, (nrkr, BFH III R 23/14), astw.iww.de, Abruf-Nr. 142934