· Fachbeitrag · Steuern kompakt - Einkommensteuer
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bei einem Taxiunternehmen
| Im Bereich des Taxigewerbes genügen für die Erfüllung der Einzelaufzeichnungspflicht die sogenannten Schichtzettel in Verbindung mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des einzelnen Taxis ablesen lassen. Damit wird den branchenspezifischen Besonderheiten dieses Gewerbes ausreichend Rechnung getragen. |
Die Aufbewahrung der Schichtzettel als Einnahmeursprungsaufzeichnungen ist nur ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird.
Fundstelle
- FG Hamburg 11.11.14, 6 K 206/11, NZB beim BFH, X B 161/14, astw.iww.de, Abruf-Nr. 143767
Quelle: Ausgabe 03 / 2015 | Seite 177 | ID 43149382