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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - EStG

    BFH zum häuslichen Arbeitszimmer: Kein Abzug bei gemischt genutzten Räumen

    | Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Fehlt es hieran, sind die Aufwendungen hierfür insgesamt nicht abziehbar. Damit scheidet eine Aufteilung und anteilige Berücksichtigung im Umfang der betrieblichen oder beruflichen Verwendung aus. Dies hat der BFH entschieden. |

     

    FUNDSTELLE

    Quelle: Ausgabe 03 / 2016 | Seite 213 | ID 43803696

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