· Fachbeitrag · Steuern kompakt - Fahrtenbuch
Abkürzungen von Kunden sind problematisch
| Bezeichnen Sie Kunden, die Sie aufgesucht haben, im Fahrtenbuch nur mit Abkürzungen, sind diese Aufzeichnungen steuerlich unwirksam, wenn Sie dem Finanzamt kein Abkürzungsverzeichnis vorlegen. Das Abkürzungsverzeichnis reicht aber nur dann aus, wenn Sie bei den Kürzeln auch die Reiseziele aufgeführt haben. |
Fundstelle
- FG Köln 18.0.16, 3 K 3735/12, astw.iww.de, Abruf-Nr. 189361, NZB beim BFH, VIII B 54/16
Quelle: Ausgabe 12 / 2016 | Seite 971 | ID 44328219