· Fachbeitrag · Steuern kompakt - FGO
Klageerhebung per E-Mail
| Ein per E-Mail übermitteltes Dokument, welches die vom Kläger unterschriebene und sodann eingescannte Klage enthält, genügt dann dem Schriftformerfordernis des § 64 Abs. 1 FGO, wenn es dem Gericht innerhalb der Frist des § 47 Abs. 1 FGO in ausgedruckter Form vorliegt. Auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 52a FGO kommt es dann nicht mehr an. |
FUNDSTELLE
Quelle: Ausgabe 03 / 2016 | Seite 212 | ID 43803693