· Fachbeitrag · Steuern kompakt - Grundsteuergesetz
Wohnungsbegriff im Zusammenhang mit einem Studentenwohnheim
| Eine Wohnung i.S. des § 5 Abs. 2 GrStG ist in einem Studentenwohnheim in Gestalt eines Appartementhauses gegeben, wenn eine Wohneinheit aus einem Wohn-Schlafraum mit einer vollständig eingerichteten Küchenkombination oder zumindest einer Kochgelegenheit mit den für eine Kleinkücheneinrichtung üblichen Anschlüssen, einem Bad/WC und einem Flur besteht und eine Gesamtwohnfläche von mindestens 20 m² hat. |
Fundstellen
- BFH 4.12.14, II R 20/14, astw.iww.de, Abruf-Nr. 175740
Quelle: Ausgabe 05 / 2015 | Seite 337 | ID 43230413