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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - Grundsteuergesetz

    Wohnungsbegriff im Zusammenhang mit einem Studentenwohnheim

    | Eine Wohnung i.S. des § 5 Abs. 2 GrStG ist in einem Studentenwohnheim in Gestalt eines Appartementhauses gegeben, wenn eine Wohneinheit aus einem Wohn-Schlafraum mit einer vollständig eingerichteten Küchenkombination oder zumindest einer Kochgelegenheit mit den für eine Kleinkücheneinrichtung üblichen Anschlüssen, einem Bad/WC und einem Flur besteht und eine Gesamtwohnfläche von mindestens 20 m² hat. |

     

    Fundstellen

    Quelle: Ausgabe 05 / 2015 | Seite 337 | ID 43230413

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