· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ InvZulG
Aufzug kann zulagenbegünstigte Betriebsvorrichtung sein
| Die Aufzugsanlage in einer Bäckerei, die hauptsächlich die für die Herstellung der Backwaren benötigten Materialien zu den verschiedenen Produktionsebenen befördert, stellt eine Betriebsvorrichtung dar. Dass der Aufzug auch zur Personenbeförderung genutzt werden kann und tatsächlich auch wird, steht seiner Qualifizierung als Betriebsvorrichtung nicht entgegen. |
- BFH 28.2.13, III R 35/12, astw.iww.de Abruf-Nr. 131769
Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 577 | ID 42220584