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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ InvZulG

    Aufzug kann zulagenbegünstigte Betriebsvorrichtung sein

    | Die Aufzugsanlage in einer Bäckerei, die hauptsächlich die für die Herstellung der Backwaren benötigten Materialien zu den verschiedenen Produktionsebenen befördert, stellt eine Betriebsvorrichtung dar. Dass der Aufzug auch zur Personenbeförderung genutzt werden kann und tatsächlich auch wird, steht seiner Qualifizierung als Betriebsvorrichtung nicht entgegen. |

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 577 | ID 42220584

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