· Fachbeitrag · Steuern kompakt - Löhne und Gehälter
2017 beträgt die Insolvenzgeldumlage nur noch 0,09 %
| Die Insolvenzgeldumlage sinkt ab dem 1.1.17 von bisher 0,12 % auf dann 0,09 % (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017, BGBl I 16, 2211). |
Hintergrund: Die monatliche Umlage wird von den Arbeitgebern gezahlt und ist nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts zu erheben. Maßgebend ist das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Beschäftigten des Betriebs bemessen werden.
Quelle: Ausgabe 12 / 2016 | Seite 971 | ID 44328221