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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - Spielautomatensteuer

    Spielautomatensteuer in Kiel und Flensburg rechtmäßig

    | Die Höhe der Spielautomatensteuer in Kiel und Flensburg ist rechtmäßig. Dies hat das OVG Schleswig entschieden. Antragsteller in zwei Normenkontrollverfahren waren Spielhallenbetreiber. |

     

    Der Senat sah trotz deutlicher Steigerung der Vergnügungssteuersätze auf das Halten von Geldspielgeräten von 12 % auf 18 % in Kiel sowie von 12 % auf 20 % in Flensburg die gesetzlichen Befugnisse der jeweiligen Stadt nicht überschritten. Die Steuer sei nach den Vorgaben des BVerfG und des BVerwG weiterhin eine Aufwandssteuer, die an den eigentlichen Steuerpflichtigen - den Spieler - weitergegeben werden könne. Auch hinsichtlich der Höhe der Anhebung um 50 % in Kiel und um mehr als 66 % in Flensburg sah das Gericht die allein durch die Verfassung gezogenen Grenzen gewahrt.

     

    Fundstellen

    Quelle: Ausgabe 05 / 2015 | Seite 337 | ID 43230412

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