· Fachbeitrag · Steuern kompakt - Umsatzsteuer
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Kochboxen
| Versendet ein Unternehmen Kochboxen mit originalverpackten Lebensmitteln und hierauf abgestimmten Kochrezepten, fällt für diese Lieferung nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % anstelle des regulären Steuersatzes von 19 % an. Dies entschied das FG Berlin-Brandenburg in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. |
Fundstelle
Quelle: Ausgabe 06 / 2015 | Seite 415 | ID 43310086