· Fachbeitrag · Tipps und Tricks zum Jahresende
Anpassungsbedarf bei der Umsatzsteuer
| Bei der Erstellung der Jahressteuererklärung sind wie üblich viele aktuelle BFH- und EuGH-Urteile zu beachten. Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurden aktuell umfangreiche Gesetzesänderungen fortlaufend durch BMF-Schreiben berücksichtigt. Das betrifft insbesondere die diversen Neuregelungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz sowie den vereinfachten Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Aufgrund der Menge und den Übergangsregelungen ist eine Darstellung an dieser Stelle nicht möglich. Für Unternehmer ist es ratsam, den UStAE auf der Homepage des BMF zeitnah zu verfolgen. Darüber hinaus sollten folgende Dinge zum Jahresende im Fokus der Beratung liegen. |
Antrag auf Dauerfristverlängerung und Zusammenfassende Meldung
Unternehmer können ihren Antrag auf Dauerfristverlängerung nur noch über das ElsterOnline-Portal elektronisch authentifiziert an das FA übermitteln. Von der Verpflichtung zur Übermittlung mit Sicherheitszertifikat sind alle Anmeldungen betroffen. Sollte eine Anmeldung nach Abgabefrist übermittelt werden, droht ein Verspätungszuschlag.
PRAXISHINWEIS | Für die elektronische Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) kann der Formularserver der Bundesfinanzverwaltung nicht mehr genutzt werden, die Übermittlung der ZM ist nur noch über das ElsterOnline-Portal möglich. In Deutschland steuerlich nicht erfasste Unternehmer oder Massemelder übermitteln die ZM über das BZSt-Online-Portal. Aufgrund der zu erwartenden großen Zahl von Registrierungen in den Online-Portalen müssen Unternehmer mit sehr langen Bearbeitungszeiten rechnen. |
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