· Fachbeitrag · Tipps und Tricks zum Jahresende
Steuerliche Aspekte im Rahmen der betrieblichen Einkünfte
| Gerade im Bereich der betrieblichen Einkünfte gibt es zum Jahresende einiges zu beachten. Die folgenden Punkte sollten auf die Relevanz für jeden Mandanten überprüft werden. |
Investitionsabzugsbetrag
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bieten der richtige Umgang mit dem Investitionsabzugsbetrag im Vorhinein und die anschließende Sonder-AfA von 20 % mittelständischen Unternehmern und Freiberuflern stets ein großes Steuersparpotenzial. Dabei kann der Abzugsbetrag für beabsichtigte Erwerbe in 2014 bis 2016 in Betracht kommen. Droht für 2013 eine Überschreitung des Schwellenwerts von 235.000 EUR beim Betriebsvermögen und 100.000 EUR beim Gewinn für EÜR-Rechner, sollten zur Unterschreitung noch bis zum 31. Dezember 2013 Entnahmen oder Einnahmeverschiebungen getätigt werden. Dabei kann der Abzugsbetrag noch im Einspruch geltend gemacht und bereits eingereichte Unterlagen durch Einspruch und Klage vervollständigt werden. Keine Förderung gibt es für immaterielle Wirtschaftsgüter wie etwa Software.
Hinweis | Eine geplante Investition bei Betriebseröffnung muss nicht mehr zwingend durch eine verbindliche Bestellung nachgewiesen werden, sondern dies ist auch anders möglich.
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