· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerliche Beurteilung der Überlassungen von Sportanlagen
| Der EuGH hatte jetzt erneut über die umsatzsteuerliche Beurteilung der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen zu entscheiden. Diesmal ging es um die Fragestellung, ob die entgeltliche Überlassung eines Fußballstadions als steuerfreie Grundstücksvermietung anzusehen ist. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige betreibt ein Fußballstadion in Belgien. Sie begehrt den Abzug der Vorsteuern aus den Anschaffungskosten für das Stadion. Das Stadion überließ sie einem örtlichen Verein entgeltlich zur Nutzung. Die Nutzung beinhaltete sowohl das Zugangsrecht zum Fußballfeld als auch verschiedene Unterhalts-, Reinigungs- und Wartungsleistungen. Hierfür zahlte der Verein eine Pauschalvergütung pro Spieltag, wobei nach Angaben der Klägerin 20 % auf das Zugangsrecht und 80 % auf die übrigen Dienstleistungen entfielen. Die nationalen Finanzbehörden waren der Auffassung, dass es sich insoweit um eine steuerfreie Grundstücksverpachtung handele, sodass der Vorsteuerabzug versagt werden müsse.
Entscheidung
Der Begriff der „Vermietung und Verpachtung von Grundstücken“ ist im Befreiungstatbestand des Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL (im Streitfall war noch die wortidentische Vorschrift des Art. 13 Teil B Buchst. b der 6. EG-RL anwendbar) nicht definiert. Grundlegendes Merkmal der Vermietung von Grundstücken ist nach Ansicht des EuGH, dass dem Vertragspartner auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt werde, ein Grundstück so in Besitz zu nehmen, als wäre er dessen Eigentümer, und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen.
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