· Fachbeitrag · UStG
Aufteilung der Entgelte bei Abgabe von Print- und E-Paper/E-Book-Ausgaben
| Aufgrund von Eingaben verschiedener Verbände hat das BMF ein aktuelles Schreiben zum Thema „Aufteilung der Entgelte“ erlassen. Es betrifft die Aufteilung der Entgelte bei Abgabe einer gedruckten Zeitung bzw. eines gedruckten Buchs bei gleichzeitiger Einräumung des elektronischen Zugangs zum E-Paper bzw. zum E-Book. |
Keine einheitliche Leistung
Laut BMF ist nicht von einer einheitlichen Leistung auszugehen. Insbesondere stellt die Möglichkeit der Nutzung eines E-Papers bzw. eines E-Books keine unselbstständige Nebenleistung zu der gedruckten Ausgabe dar. Vielmehr stellt die Bereitstellung von E-Papers bzw. E-Books für den Leistungsempfänger einen eigenständigen Zweck dar und wird weder in Abrundung noch in Ergänzung der Lieferung der Zeitung bzw. des Buchs erbracht. Es liegt eine eigenständige, gesondert zu würdigende Leistung in Form einer sonstigen Leistung im Sinne von § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG vor. Diese sonstige Leistung wird auf elektronischem Weg erbracht.
Aufteilungsgrundsätze
Die Abgabe einer gedruckten Zeitung bzw. eines gedruckten Buchs unterliegt grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz, die Einräumung des Zugangs zum E-Paper bzw. zum E-Book hingegen dem allgemeinen Steuersatz.
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