· Fachbeitrag · UStG
Steuerfreie Ausfuhrlieferungen bei nachträglicher Konkretisierung
| Das FG Berlin-Brandenburg hat zu den Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung geurteilt. |
Sachverhalt
Streitig ist, ob Buch- und Belegnachweise für die Ausfuhr von Waren nach Russland und in die Ukraine in den Streitjahren 2007 und 2008 nachträglich erbracht bzw. ergänzt werden können.
Entscheidungsgründe
Sowohl der Buch- als auch der Belegnachweis als Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung können hinsichtlich unklarer bzw. unvollständiger Angaben noch nachträglich bis zum Schluss einer mündlichen Verhandlung beim FG präzisiert bzw. ergänzt werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine Gefährdung des Steueraufkommens und eine Beeinträchtigung der Steuererhebung ausgeschlossen sind. Hierfür sehen weder das UStG noch die UStDV oder die Mehrwertsteuersystemrichtlinie Einschränkungen vor.
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