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  • · Fachbeitrag · § 1 FeuerschStG

    Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz

    | Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur dann der Feuerschutzsteuer, wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. |

     

    Hintergrund

    Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob bei sogenannten verbundenen Wohngebäudeversicherungen neben der Versicherungsteuer auch die Feuerschutzsteuer anfällt.

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin, eine Versicherungsgesellschaft, bietet Wohngebäudeversicherungen an, die ausdrücklich kein Feuerrisiko mit absichern. Gleichwohl ging das zuständige Bundeszentralamt für Steuern in Bonn (BZSt) im Anschluss an eine Außenprüfung davon aus, dass für diese Verträge neben Versicherungsteuer auch Feuerschutzsteuer angefallen sei.