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  • · Fachbeitrag · § 7 ErbStG

    Bewertung eines zinslosen Darlehens

    von RD a.D. Michael Marfels, Bramsche

    Gegen den Ansatz des Nutzungsvorteils aus einer unverzinslichen Darlehensforderung für Zwecke der Schenkungsteuer mit dem gesetzlichen Zinssatz von 5,5 % bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da der Nachweis eines niedrigeren Zinssatzes möglich ist.

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige hatte von einem guten Freund ein zinsloses Darlehen von 110.000 EUR erhalten, das am 13.4.2017 ausgezahlt wurde. Da der Steuerpflichtige trotz Aufforderung keine Erklärung für die Schenkungsteuer abgegeben hatte, schätzte das FA den Zinsvorteil mit 56.265 EUR (110.000 EUR × 5,5 % x 9,3) nach § 162 AO und setzte die Schenkungsteuer auf 10.860 EUR fest.

     

    Dagegen machte der Steuerpflichtige geltend, er sei als vermögensloser Student erwerbslos. Seine Großmutter habe für die Schulden gebürgt und sei infolge seiner Unfähigkeit, für die Schulden aufzukommen, zur Schuldnerin geworden. Außerdem sei bei der Bewertung des geldwerten Vorteils nach der Rechtsprechung des BFH und des BVerfG von einem niedrigeren Zinssatz als 5,5 % auszugehen, wenn der marktübliche Zinssatz für eine gleichartige Kapitalanlage darunter liege. Er legte eine Bestätigung der B-Bank vor, nach der ihm im November 2017 ein Kreditangebot über 110.000 EUR zu einem Nominalzinssatz von 1,30 % bei einer Zinsbindung von zehn Jahren gemacht worden sei. Dieser Zinssatz sei der Steuerfestsetzung zugrunde zu legen.