· Fachbeitrag · § 7 ErbStG
Ist die Einladung auf eine Luxus-Kreuzfahrt schenkungsteuerpflichtig?
| Schenkt der Lebensgefährte seiner Partnerin eine gemeinsame Luxusreise, so ist das kein Vorgang, der ‒ als freigebige Zuwendung ‒ der Schenkungsteuer unterliegt. Diese Auffassung vertritt das FG Hamburg. |
Sachverhalt
Der Lebensgefährte hatte mit seiner Partnerin eine fünfmonatige Weltreise in einer Luxuskabine, einer Penthouse Grand Suite mit Butlerservice, unternommen. Die Kosten hierfür beliefen sich insgesamt auf rund 500.000 EUR.
Noch während der Reise informierte der Schenker das FA von dem Sachverhalt und erbat eine schenkungsteuerrechtliche Einschätzung. Das FA forderte ihn daraufhin zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung auf. Dem folgte der Mann, erklärte aber nur einen Betrag von rund 25.000 EUR, der auf Anreisekosten der Lebensgefährtin und auf ihren Kostenanteil für Ausflüge und Verpflegung entfiel.
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