· Fachbeitrag · § 94 BewG
Abschlag beim Einheitswert bei Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden
| Eine Abbruchverpflichtung für Gebäude auf gemieteten Flächen führt zu einem Abschlag beim Einheitswert. |
Hintergrund
Der Eigentümer eines Gebäudes schuldet die Grundsteuer für das Grundstück auch dann, wenn er die Fläche, auf dem das Gebäude steht, nur vom Grundstückseigentümer gepachtet oder gemietet hat. Wurde vereinbart, dass der Pächter bzw. Mieter das Gebäude nach Ablauf der Nutzungszeit abzubrechen hat, so ist ein Abschlag bei dem für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswert vorzunehmen.
Sachverhalt
Die Betriebsgebäude der Steuerpflichtigen stehen auf einer gemieteten Fläche im Hamburger Hafen. Streitig war, ob bei der Einheitsbewertung ein Abschlag für eine Abbruchverpflichtung zu berücksichtigen ist. Die Finanzverwaltung hat das verneint und damit den für die Höhe der Grundsteuer maßgeblichen Gebäudeeinheitswert erheblich erhöht.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig