· Fachbeitrag · § 10 ErbStG
Vorbehaltene Zins- und Tilgungsleistungen mindern den Wert des Nießbrauchsrechts nicht
| Bei einer Grundstücksübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch mindern die vom Nießbraucher weiterhin persönlich zu tragenden Zins- und Tilgungsleistungen den zu berücksichtigenden Wert des Nießbrauchsrechts nicht. |
Sachverhalt
Der Kläger hatte von seiner Mutter deren vermieteten Grundbesitz im Wege der Schenkung erhalten. Die Mutter hatte sich ein lebenslängliches und unentgeltliches Nießbrauchsrecht vorbehalten. Die auf dem Grundbesitz lastenden Verbindlichkeiten übernahm der Sohn nur mit dinglicher Wirkung. Persönliche Schuldnerin blieb seine Mutter, die die Zins- und Tilgungszahlungen für die Verbindlichkeiten weiter leistete.
In seiner Schenkungsteuererklärung zog der Sohn den Nießbrauch erwerbsmindernd ab. Das Finanzamt war der Auffassung, dass das Nießbrauchsrecht zwar grundsätzlich abzugsfähig sei, bei der Ermittlung des abzuziehenden Betrags aber die weiterhin von der Mutter zu leistenden Zins- und Tilgungszahlungen zu berücksichtigen seien. Infolgedessen seien der Nießbrauch nur mit einem entsprechend niedrigeren Wert abzugsfähig und der zu zahlende Steuerbetrag entsprechend zu erhöhen.
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